Leistungen

• Monatliches Taschengeld
• 26 Urlaubstage
• Unterkunft und Verpflegung wird häufig von deiner Einsatzstelle im Ausland gestellt
• Auslandskranken-, Unfall-und Haftpflichtversicherung
• 25 Seminar/Bildungstage (inkl. Unterkunft, Verpflegung und Seminargebühr)
• persönliche Begleitung vor Ort
• Du bist grundsätzlich weiterhin berechtigt, Kindergeld zu empfangen.
• Zu einem gewissen Anteil sind für einen Freiwilligendienst im Ausland eigene finanzielle Mittel einzubringen. (z.B. für Reisekosten zu den Seminaren oder ins Einsatzland, Visum) Dies kann z.B. durch den Aufbau eines Unterstützerkreises geschehen. Siehe Merkblatt Unterstützerkreis (PDF)